Die
VBK und die
Begriffsbestimmungen/Qualitätsstandards
im deutschen Bäderwesen
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Die Vereinigung für Bäder- und Klimakunde
e.V. hat satzungsgemäß das Ziel,
die Erkenntnisse der Kurortwissenschaft zu
sammeln, auszuwerten, zu präsentieren und
weiterzuentwickeln. Das geschieht im Austausch von
experimenteller und klinischer Forschung
mit der ärztlichen und therapeutischen
Anwendung mit der Bäderwirtschaft, d. h. mit
den Verantwortlichen für die Heilbäder und Kurorte
in Deutschland
und Europa.
Für Deutschland haben der Deutsche
Heilbäderverband e. V. für die Heilbäder und
höherqualifizierten Kurorte und der
Deutsche Tourismusverband e. V. für die
touristisch ausgerichteten Erholungs- und
Luftkurorte Verbandsnormen herausgegeben, die
regelmäßig überarbeitet werden. Auch Bundes- und
Länderbehörden geben für ihre
beihilfeberechtigten Beamten und Angestellten
ein sog.
Heilkurorteverzeichnis heraus mit allen
Kurorten/Heilbädern, in denen für ambulante
Kuren Beihilfen gewährt werden, die den
Zuschüssen von gesetzlichen Krankenkassen für
Kuren nach § 23 (2) SGB V entsprechen.
Das zu den Prinzipien
zusammengefaßt darstellbare System ist im
Einzelnen in der jeweils aktuellen Ausgabe unter
http://www.deutscher-heilbaederverband.de/Begriffsbestimmungen-12-Aufl-kommentierte-Fassung-aktualisiert-PDF-685371.pdf
abrufbar.
Stand: Januar 2013
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